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Eine Website für zwei Märkte: Was zwischen Deutschland und Kanada anders ist

Deutsche und kanadische Kunden überzeugt nicht derselbe Satz. Und ein übersetzter überzeugt keinen von beiden.

Wer in Deutschland und in Nordamerika verkauft, steht vor einer Entscheidung, die meistens falsch getroffen wird: Die Seite wird einmal geschrieben und dann übersetzt.

Das Ergebnis überzeugt in keinem der beiden Märkte. Nicht weil die Übersetzung schlecht wäre, sondern weil die Argumente unterschiedlich sind.

Was inhaltlich anders ist

  • Deutschland: Genauigkeit vor Begeisterung. Preise, Fristen, Referenzen, Pflichtangaben. Ein Versprechen ohne Beleg erzeugt Misstrauen.
  • Nordamerika: Direktheit vor Vollständigkeit. Nutzen zuerst, Details später, ein klarer nächster Schritt.
  • Datenschutz wiegt unterschiedlich. In Deutschland ist er ein Kaufkriterium, nicht nur eine Pflicht.
  • Erreichbarkeit. In Deutschland wird eine Telefonnummer erwartet; in Nordamerika ist ein Formular oder ein Chat oft normal.

Die Konsequenz: Schreiben Sie das Argument zweimal, für zwei Märkte, statt einmal für den Durchschnitt.

Technisch: was zweisprachig richtig heißt

  • Eigene URLs je Sprache. Etwa /leistungen und /services oder ein Präfix wie /de/. Nicht dieselbe Adresse mit umgeschaltetem Text.
  • hreflang-Auszeichnung, wechselseitig. Jede Fassung nennt die andere. Fehlt das, behandelt Google die Seiten als Duplikate oder zeigt die falsche Sprache.
  • Ein x-default für Besucher, die zu keiner Sprachversion passen.
  • Keine automatische Weiterleitung nach IP. Sie sperrt Besucher aus und verhindert, dass Suchmaschinen beide Fassungen sehen.
  • Übersetzte Adressen. Eine deutsche Seite unter einer englischen URL rankt in Deutschland schlechter.

Der Fehler, der am meisten kostet

Maschinell übersetzte Seiten, die live gehen, ohne dass jemand sie gelesen hat. Sie ranken in keinem Markt, und beim Leser erzeugen sie genau den Eindruck, den Sie vermeiden wollten.

Wenn das Budget nur für eine Sprache reicht: Machen Sie eine Sprache richtig. Eine gute deutsche Seite schlägt eine gute deutsche Seite plus eine schlechte englische.

Rechtlich gelten beide Regime

Wer sich an deutsche Kunden richtet, braucht ein Impressum nach § 5 DDG mit ladungsfähiger Anschrift und eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO — unabhängig davon, wo das Unternehmen sitzt.

Sitzt das Unternehmen außerhalb der EU und verarbeitet Daten von Personen in der EU, kann zusätzlich ein Vertreter nach Art. 27 DSGVO erforderlich sein. Das wird häufig übersehen und ist genau die Konstellation, in der ein nordamerikanisches Unternehmen mit deutschen Kunden steht.

Währung, Format, Detail

  • Preise in Euro für Deutschland, in der Landeswährung für Nordamerika — inklusive Steuerhinweis.
  • Datum als TT.MM.JJJJ in Deutschland.
  • Zahlen mit Komma als Dezimaltrennzeichen im Deutschen.
  • Telefonnummern in internationaler Schreibweise.

Das sind Kleinigkeiten — und genau daran erkennt ein Leser, ob eine Seite für ihn gemacht wurde oder für jemand anderen.

In Kürze

Zwei Sprachen heißt zwei Argumente, zwei URL-Sätze und wechselseitiges hreflang. Wer nur übersetzt, zahlt zweimal und überzeugt keinen.

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