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Recht

Impressumspflicht: Was hineingehört und wo es stehen muss

Der häufigste Anlass für Abmahnungen — und in zwanzig Minuten erledigt. Die Pflichtangaben im Überblick.

Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 DDG, das 2024 das TMG abgelöst hat. Sie trifft praktisch jede geschäftsmäßige Website, und die Anforderungen sind formal — genau deshalb ist sie ein beliebter Abmahngrund. Dies ist ein Überblick, keine Rechtsberatung; für Ihren Fall gehört der Text von einer Anwältin oder einem Anwalt geprüft.

Die Pflichtangaben

  • Name und Anschrift. Bei juristischen Personen die Firma wie im Register, dazu die Rechtsform. Ein Postfach genügt nicht.
  • Vertretungsberechtigte Person. Geschäftsführung oder Vorstand.
  • Kontakt. E-Mail-Adresse und ein zweiter Weg, der schnelle elektronische Kontaktaufnahme erlaubt. Eine Telefonnummer ist die sichere Auslegung.
  • Register und Nummer, sofern eingetragen — Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden. Die Steuernummer gehört ausdrücklich nicht hinein.
  • Aufsichtsbehörde, bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten.
  • Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen bei reglementierten Berufen.
  • Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung und eine Angabe, ob Sie zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren bereit oder verpflichtet sind.

Wo es stehen muss

„Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar." In der Praxis: ein Link im Footer jeder Seite, beschriftet mit „Impressum". Nicht in einer Grafik, nicht ausschließlich in einem PDF, nicht hinter drei Klicks — und die verbreitete Faustregel „in maximal zwei Klicks erreichbar" ist ein guter Maßstab.

Was gern vergessen wird

Social-Media-Profile. Eine geschäftliche Unternehmensseite auf LinkedIn, Instagram oder Facebook ist ebenfalls ein digitaler Dienst. Ein Link zum Impressum Ihrer Website im Profil genügt in der Regel — nur ganz fehlen darf er nicht.

Verantwortlich für den Inhalt

Bei journalistisch-redaktionellen Angeboten — dazu zählt regelmäßig auch ein gepflegter Unternehmensblog — kommt nach dem Medienstaatsvertrag die Angabe einer inhaltlich verantwortlichen Person mit Anschrift hinzu.

Der praktische Rat

Schreiben Sie das Impressum einmal ordentlich, prüfen Sie es nach jeder Änderung an Firmierung, Anschrift oder Geschäftsführung, und verwenden Sie keinen Generator, ohne das Ergebnis zu lesen. Zwanzig Minuten hier ersparen einen Vorgang, der schnell vierstellig wird.

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