Marke
Rebranding, ohne Kunden und Rankings zu verlieren
Ein Rebranding ist ein Migrationsprojekt im Designkostüm. Die Reihenfolge, die Sichtbarkeit und Umsatz erhält.
Der gestalterische Teil eines Rebrandings ist der einfache. Gefährlich wird alles, was am alten Namen hängt: Rankings, gespeicherte Links, E-Mail-Zustellbarkeit, Rechnungen, Verträge — und die zweihundert Stellen, an denen Ihr Logo klebt und die niemand aufgeschrieben hat.
Bestandsaufnahme vor Moodboard
Bevor gestaltet wird: jede Oberfläche auflisten, auf der die Marke erscheint. Website, E-Mail-Signaturen, Rechnungsvorlagen, Social-Profile, Google-Unternehmensprofil, Branchenverzeichnisse, Verpackung, Fahrzeugbeschriftung, Angebots-PDFs, das Schild an der Tür. Die Liste ist immer länger als gedacht — und sie ist der eigentliche Projektplan.
Drei Projekte unter einem Wort
- Auffrischung. Gleicher Name, gleiche Domain, neues Erscheinungsbild. Geringes Risiko.
- Umbenennung. Neuer Name, neue Domain. Das ist eine Migration, und die Sichtbarkeit steht auf dem Spiel.
- Neupositionierung. Gleicher Name, anderes Versprechen an andere Käufer. Am riskantesten und am wenigsten visuell.
Wenn die Domain wechselt
- Jede alte URL auf ihre inhaltlich passende neue abbilden und per 301 weiterleiten. Nicht auf die Startseite — das wertet Google als Soft-404.
- Die alte Domain mindestens zwei Jahre weiterlaufen lassen. Die günstigste Versicherung, die Sie je abschließen.
- Adressänderung in der Google Search Console melden, beide Properties verifiziert lassen.
- Die wertvollsten Backlinks von Hand aktualisieren. Zwanzig E-Mails bringen mehr als jeder technische Kniff.
- Mit einigen Wochen Delle rechnen. Nicht in der Hochsaison starten.
Sagen Sie es, bevor es auffällt
Bestandskunden sollten es von Ihnen erfahren und nicht von einem Verwendungszweck auf dem Kontoauszug, den sie nicht zuordnen können. Eine kurze E-Mail eine Woche vorher, dieselbe Nachricht auf der Website, ein Hinweis auf der ersten Rechnung unter neuem Namen.
Wichtig: Auf der Rechnung muss die im Handelsregister eingetragene Firma stehen. Eine geänderte Geschäftsbezeichnung ist etwas anderes als eine geänderte Firmierung — und das Rechnungsformerfordernis kennt da keine Nachsicht.
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