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Recht

Abmahnung wegen der Website: Die häufigsten Gründe und was sie kosten

Die meisten Abmahnungen kommen nicht von Behörden, sondern von Wettbewerbern — und betreffen immer wieder dieselben vier Dinge.

Die meisten Abmahnungen im Netz betreffen nicht komplizierte Rechtsfragen, sondern immer dieselben vier Punkte. Alle vier lassen sich an einem Nachmittag ausräumen.

Wichtig zu wissen: In der Praxis mahnen Wettbewerber und Verbände deutlich häufiger ab als Behörden. Es reicht also nicht, kein Bußgeld zu befürchten.

1. Das Impressum

Seit Mai 2024 gilt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) anstelle des früheren TMG. Nach § 5 DDG müssen die Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Hinein gehören:

  • Vollständiger Name — bei Einzelunternehmen Vor- und Nachname.
  • Ladungsfähige Anschrift: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort. Ein Postfach genügt nicht.
  • E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg.
  • Handelsregister und Nummer, sofern eingetragen.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
  • Bei reglementierten Berufen: Kammer, Berufsbezeichnung und verleihender Staat.

Nach § 25 DDG sind Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich. Der häufigere Ärger ist aber die wettbewerbsrechtliche Abmahnung mit Kostennote.

2. Die Datenschutzerklärung

Jede Website, die personenbezogene Daten verarbeitet — und das tut praktisch jede, allein durch Server-Logs — braucht eine Erklärung nach Art. 13 und 14 DSGVO.

Der häufigste Fehler ist nicht das Fehlen, sondern die Unrichtigkeit: ein Mustertext, in dem Dienste stehen, die Sie nicht nutzen, und in dem die fehlen, die Sie tatsächlich einsetzen. Eine Erklärung, die den Bewertungsrechner, das Buchungssystem oder die Kartendarstellung nicht erwähnt, ist unvollständig.

3. Das Cookie-Banner

Zwei Punkte werden regelmäßig falsch gemacht:

  • Skripte laden vor der Einwilligung. Ein Banner, das nur fragt, während Analyse und Karten schon geladen sind, ist wirkungslos.
  • Ablehnen ist schwerer als Zustimmen. Beide Optionen müssen gleich leicht erreichbar sein — nicht «Alle akzeptieren» als Schaltfläche und «Ablehnen» als grauer Link im Kleingedruckten.

4. Schriften und eingebettete Inhalte von fremden Servern

Schriften, Karten, Videos und Symbolsätze, die beim Seitenaufruf von einem fremden Server geladen werden, übertragen die IP-Adresse des Besuchers dorthin — ohne Einwilligung. Das war Gegenstand zahlreicher Abmahnwellen.

Die Lösung ist technisch trivial: Schriften lokal einbinden, Karten und Videos erst nach Klick nachladen. Das verbessert nebenbei die Ladezeit.

Was Sie tun, wenn eine Abmahnung kommt

  • Nicht ignorieren. Fristen sind kurz und laufen weiter.
  • Nicht ungeprüft unterschreiben. Vorformulierte Unterlassungserklärungen sind meist zu weit gefasst.
  • Den Mangel sofort abstellen — unabhängig davon, wie Sie mit der Forderung umgehen.
  • Anwaltlichen Rat einholen. Das ist der Punkt, an dem sich das Honorar rechnet.

Die Prüfung, die eine Stunde dauert

  1. Impressum aufrufen: steht eine Straße mit Hausnummer da?
  2. Datenschutzerklärung lesen: kommt jeder Dienst vor, den Sie tatsächlich einsetzen?
  3. Seite im privaten Fenster öffnen und vor jeder Zustimmung prüfen, was geladen wird.
  4. Prüfen, ob «Ablehnen» genauso leicht klickbar ist wie «Akzeptieren».
  5. Nach externen Schrift- und Kartenaufrufen suchen.

Diese fünf Punkte decken die weit überwiegende Zahl aller Abmahnungen ab. Dieser Text ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung — im Zweifel fragen Sie eine Anwältin oder einen Anwalt.

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